Ist ein Schuss auf eine Prothese Körperverletzung oder Sachbeschädigung – ja, solch seltsame Gedanken fliegen Männern manchmal durch den Kopf!
Manuel:
Hey Chad, wenn ich einer Person in die Beinprothese schieße – ist das dann Sachbeschädigung oder Körperverletzung?
Chad:
Gute (wenn auch leicht schwarzhumorige) Frage – juristisch betrachtet tatsächlich interessant!
Antwort in Kurzform:
- Körperverletzung: Ja, denn die Prothese ist ein Teil des Körpers der Person im Sinne des Gesetzes – sie ersetzt eine Funktion und ist „körperlich integriert“.
- Sachbeschädigung: Könnte zusätzlich in Betracht kommen, weil du einen Gegenstand zerstörst, der jemandem gehört.
Etwas ausführlicher:
Nach deutschem Recht (§ 223 StGB) ist Körperverletzung jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit. Auch wenn eine Prothese kein biologisches Körperteil ist, gilt: Wer einem Menschen absichtlich die Prothese zerstört oder beschädigt – z. B. durch einen Schuss – greift damit in seine körperliche Integrität ein. Es schmerzt vielleicht nicht direkt, aber die Fortbewegung, Selbstständigkeit und Lebensqualität werden massiv beeinträchtigt. Gerichte haben Prothesen in diesem Zusammenhang häufig als „Teil des Körpers“ gewertet.
Gleichzeitig ist eine Prothese ein fremdes bewegliches Objekt, also könnte auch Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vorliegen – vor allem aus versicherungsrechtlicher Sicht.
Fazit:
Doppelt dumm gelaufen – es wäre Körperverletzung UND Sachbeschädigung.
Zugegeben: eine originelle Prüfungsfrage für Jura-Studis.
Schuss auf Prothese also doppelt so schlimm?
Manuel:
Ok, also sogar eine höhere Strafe möglich, als würde ich jemandem ins Bein schießen?
Chad:
Gute Anschlussfrage – und ja, theoretisch könnte die Strafe höher ausfallen, wenn du auf eine Prothese schießt, je nach Kontext. Entscheidend sind:
1. Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Sowohl beim echten Bein als auch bei der Prothese liegt eine Körperverletzung vor – weil die körperliche Funktion beeinträchtigt wird (z. B. Gehen).
- Wird dabei das Opfer erheblich behindert oder ist dauerhaft eingeschränkt, kommt ggf. schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ins Spiel.
2. Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Nur beim Schuss auf die Prothese zusätzlich relevant – bei einem echten Bein gibt’s nichts zu beschädigen, was als „Sache“ zählt.
- Dadurch zusätzlicher Straftatbestand, der getrennt bestraft werden kann (nach § 53 StGB: „Tatmehrheit“).
3. Besondere Umstände
- Ist die Prothese z. B. extrem teuer (20.000 €+) oder durch Spezialversicherung gedeckt, könnte es sogar besonders schwere Sachbeschädigung sein – wenn du z. B. gezielt auf die teure Technik zielst.
- Bei einem echten Bein wäre das ggf. „nur“ einfache Körperverletzung, sofern keine bleibenden Schäden.
Fazit:
- In der Praxis wird ein Richter kaum sagen: „Ah, Schuss auf die Prothese – schlimmer als aufs Bein!“
- Aber juristisch ist es möglich, dass bei einem Schuss auf eine Prothese mehr Tatbestände erfüllt werden, was die Gesamtstrafe erhöhen kann.
🛑 Disclaimer (aber mit einem Augenzwinkern):
Keine echten Prothesen kamen bei der Erstellung dieses Dialogs zu Schaden. Auch Chad schießt nur mit Worten – meistens.
Dieser Beitrag ist kein Aufruf zur Gewalt – weder gegen Menschen noch gegen ihre Hilfsmittel. Wer dennoch auf die Idee kommt, jemandem (oder etwas) ins Bein zu ballern – ob echt oder aus Titan – sollte lieber einen Anwalt kontaktieren statt Chad.
Dieser Text dient der satirischen Betrachtung juristischer Grenzfälle und ersetzt keine Rechtsberatung. Für echte Straftaten gibt’s echte Gerichte – und meistens echte Probleme.
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