Manuel:
Hey Chad, ich weiß nicht, ob du es sehen kannst, aber auf Social Media machen schon wieder irrwitzige Sharepics die Runde…
Da steht: Bei der Kanzlerwahl 2025 wurden 618 Stimmen gezählt – obwohl nur 613 Abgeordnete anwesend waren.
Das ist doch Wahlbetrug!
Willst du, oder soll ich?
Chad:
Ich übernehme gerne. 😄
Das klingt im ersten Moment wirklich verdächtig – aber ist in Wahrheit ganz harmlos. Es gibt eine einfache und legale Erklärung dafür.
Manuel:
Ich ahne es… Bürokratie?
Chad:
Fast. Es geht um die sogenannte Stimmübertragung. Im Bundestag dürfen Abgeordnete für andere mit abstimmen, wenn diese verhindert sind – z. B. durch Krankheit oder Termine – und vorher schriftlich eine Vollmacht erteilt haben.
Manuel:
Also kann eine Person zwei Stimmen abgeben?
Chad:
Genau. Sie gibt ihre eigene Stimme ab – und zusätzlich die einer abwesenden Kollegin oder eines Kollegen, mit deren Einverständnis.
Manuel:
Okay… dann waren also gar nicht alle 630 Abgeordneten da?
Chad:
Richtig. Bei der Kanzlerwahl 2025 waren nur 613 Abgeordnete anwesend, aber durch Vollmachten kamen 618 Stimmen zusammen.
Das ist keine Verschwörung – sondern schlicht gelebte Praxis, damit niemand durch Abwesenheit seine Stimme verliert.
Manuel:
Na dann: Entwarnung. Danke für die Aufklärung, Chad.
Chad:
Immer gern. Und wie immer gilt:
Erst prüfen, dann posten. 🙏
Erklärung zum Schluss:
Stimmübertragung wird im Bundestag regelmäßig genutzt und ist in der Geschäftsordnung fest verankert. Sie ermöglicht eine faire Repräsentation aller Abgeordneten – auch bei Krankheit oder anderen Abwesenheiten. So kann das Abstimmungsergebnis die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln, selbst wenn einzelne Personen fehlen. Mehr abgegebene Stimmen als physisch Anwesende sind daher kein Hinweis auf Manipulation – sondern Ausdruck demokratischer Verlässlichkeit.
Hier noch eine Zusammenfassung zur Kanzlerwahl
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